BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Berlin
Positionen / Themen Publikationen
Kontakt   Impressum   Sitemap  Suchen
 
Stachelige Argumente


Ausgabe 131 5/2001

Menschenrechte globalisieren

Nach den schrecklichen Ereignissen am 11.09.01 in New York sind die Ereignisse in Genua im Juli fast vergessen. Noch eine Woche vor den Terroranschlägen war es der Bericht einer Gruppe von Frauen, die, im Anschluss an den Weltwirtschaftsgipfel verhaftet, mehrere Wochen in italienischen Gefängnissen zubringen mussten, der die Menschen erschütterte.

Zu zehnt waren sie in zwei Campingmobilen unterwegs, 40 Kilometer außerhalb von Genua, um Urlaub zu machen. Es gab eine Polizeikontrolle, nicht die erste. Aber diesmal wurden sie und ihre Begleiter verhaftet, »ohne Angabe von Gründen«. Auf der Polizeistation wurden sie massiv bedroht, man wollte Geständnisse: Beteiligung an den Krawallen von Genua. Einer sei mit gezogenem Teleskopstab auf sie zugerannt und habe erst kurz vor dem Gesicht gestoppt. Man kann wohl nachvollziehen, wie viel Angst das macht.

Sie durften nicht reden, sich nicht angucken, in einem Krankenhaus wurden sie untersucht, ob sie bei Straßenkämpfen in Genua Verletzungen davongetragen hätten. Dann ging es zu einer Polizeistation nach Santa Margherita, die Hände auf den Rücken gefesselt, jetzt kam die Angst vor Folterungen.

Im Lagerraum der Polizeistation mussten sie sich setzen. Eine Person wurde exemplarisch vor ihren Augen zusammengeschlagen. Der Polizist habe den Mann angeschrieen, er solle zugeben, dass er bei den Ausschreitungen beteiligt war. Er habe seinem Opfer mit einem Schlagstock auf den Kopf geschlagen, auf die Brust. Der ist umgefallen, und als er auf dem Boden lag, ist auf die Knie eingeschlagen worden.

Auf ihre Schreie und die Frage nach einem Anwalt bekamen sie die Antwort, sie seien nicht in Deutschland, sie hätten kein Recht darauf, nicht geschlagen zu werden. Mit einem Würgegriff habe der Carabiniere den Misshandelten wieder aufgerichtet. Es gab Tritte ins Gesicht.

Sie dachten, im Keller würde so lange gefoltert, bis es Geständnisse gibt. Die Polizisten hätten ihnen mit der Geste des Halsabschneidens deutlich gemacht, dass man sie auch umbringen könne. Sie mussten ihre Fingerabdrücke hinterlassen. Danach seien sie aufgefordert worden, sich die Hände zu waschen. Man habe angedeutet, dass sie nun vergewaltigt würden, was dann nicht passiert ist, aber von den Frauen für möglich gehalten wurde.

Die drei Männer der Gruppe seien vier Tage und Nächte geschlagen worden. Man habe sie zwingen wollen, den Hitler-Gruß zu machen und »Viva il Duce« zu sagen. Einer sei an seinem Geburtstag so geweckt worden: Stiefel ins Gesicht, dazu der Befehl, ihn abzulecken.

Nach vier Tagen hätten die physischen Misshandlungen aufgehört. Die Haftbedingungen seien aber weiter schlecht gewesen, hätten sich erst mit jedem Besuch von Politikern oder Anwälten verbessert.

Derzeit sitzen noch drei Deutsche in einem italienischen Gefängnis, einer steht unter Hausarrest.

Grundlage für ihre Festnahmen war eine Vorschrift des italienischen Strafgesetzbuches, die das Agieren in kriminellen Vereinigungen unter Strafe stellt. Für die Gerichte waren die von Polizei und Staatsanwaltschaft vorgelegten Beweise nicht ausreichend, für einige gar "lächerlich". Schwarze Röcke, schwarze Kapuzen-T-Shirts, schwarze Jeans, Zeltstangen und Hämmer zum Einschlagen von Heringen. Und dennoch bleiben die Schläge und Tritte, die Wochen im Gefängnis, die Angst des drohenden Strafverfahrens und die Erkenntnis, dass Italiens Repressionsapparat gefährlich ist. Ein fünfjähriges Einreiseverbot kommt als dauerhafte Beschränkung hinzu, wenngleich im Moment sicher nicht als besonders schlimm empfunden.

Was auch hier wie ein Stück aus einem schlechten Krimi klingt, ist so weit weg nicht, wirft seine Schatten auch nach Berlin. Im Vorfeld der Mobilisierung nach Genua und infolge der Ereignisse in Göteborg (Protest anlässlich des EU-Gipfels im Juni), griff die Innenverwaltung ein. Am 13. Juli - einen Monat vor dem vierzigsten Jahrestag des Mauerbaus - erließen der Polizeipräsident und das Landeseinwohneramt gegenüber 15 BerlinerInnen Bescheide, die ihnen für die Woche vom 15.07.01 bis 22.07.01 auferlegten, sich täglich bis 12.00 Uhr bei ihrem zuständigen Polizeiabschnitt zu melden, für den Fall der Zuwiderhandlung wurde ein Ordnungsgeld von bis zu DM 5000 angedroht. Gleichzeitig wurde ihnen untersagt, mit ihren Personalausweisen und Pässen bundesdeutsche Grenzen in dieser Woche zu überschreiten. Ausgangspunkt der polizeilichen Maßnahmen waren Erkenntnisse aus der Vergangenheit der Betroffenen. Eingestellte Ermittlungsverfahren ebenso wie bloße polizeiliche Feststellungen und auch Verurteilungen wegen Landfriedensbruchs und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Nun lässt sich ja sicherlich trefflich darüber streiten, ob tatsächlich bei jemandem, der vor fünf Jahren wegen Landfriedensbruchs zu Geldstrafen verurteilt wurde, eine Prognose gerechtfertigt ist, er werde sich in Genua an gewalttätigen Ausschreitungen beteiligen. Nicht mehr streiten lässt sich allerdings über diesen Umstand, wenn Grundlage der Prognose die Erkenntnis ist, dass die betreffende Person durch schwedische Beamte in Göteborg lediglich kontrolliert und erfasst wurde, nicht ob dies rechtmäßig war, nicht was Hintergrund der Erfassung war, nicht ob tatsächlich die richtigen Daten übermittelt wurden. Dennoch hat das Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht die Maßnahmen in einem Eilverfahren vorläufig für rechtmäßig erklärt. Der Unschuldsvermutung, so der denkwürdige Satz des OVG Berlin, komme in diesem Zusammenhang keine besondere Bedeutung zu. Und auch der Beschluss des Verwaltungsgerichts, der im Hinblick auf das Ausreiseverbot die Prognosebasis der Polizei sehr kritisch beurteilte, kam dann zu dem Schluss, dass angesichts der aus den Medien zu entnehmenden Berichte über die zu erwartenden Ausschreitungen diese Beschneidung der bürgerlichen Freiheiten hinzunehmen sei. Das in der europäischen Grundrechtecharta verankerte Recht auf Freizügigkeit und das Recht auf Versammlung blieben hier außer Acht. Die Charta entfalte in der Bundesrepublik keine Wirkung. So entsteht die paradoxe Situation, dass die Berliner Polizei zwar zum Schutz italienischer Rechtsgüter - Leben, Gesundheit, Eigentum - quasi international tätig werden darf, die internationalen Maßstäbe, die Grund- und Freiheitsrechte garantieren, aber keine Anwendung finden. Bleibt abzuwarten, wie letztendlich die Verfassungsgerichte darüber entscheiden werden.

Erkennbar ist bereits angesichts dieser Ereignisse die zunehmende Akzeptanz, jeden als Sicherheitsrisiko einzustufen und als solchen spezifisch zu erfassen. Die parallel zu den Ereignissen geführte Diskussion, neue, vom Bundeskriminalamt geführte und von den Landespolizeien zu nutzende Dateien einzurichten, bestätigt diese Befürchtungen. Nicht nur handfeste Verurteilungen oder gar Ermittlungsverfahren auf der Grundlage ausreichender Verdachtsmomente führen zur Erfassung. Bereits die bloße Personalienfeststellung, ein Platzverweis oder sonstige polizeiliche Maßnahmen, bei denen Personendaten erhoben werden, können ohne Prüfung der Rechtmäßigkeit der Erhebung zur Speicherung führen. Für diejenigen, die in den Genuss einer solchen Maßnahme gelangten, mit der Folge, dass demnächst der geplante Urlaub in Frage steht, findet im Reiseland zufällig eine internationale Zusammenkunft statt, anlässlich derer Proteste erwartet werden.

Die Empörung, die sich damals breit machte über ein überzogenes staatliches Vorgehen gegen friedliche Demonstranten, der Mangel an rechtsstaatlichen Standards in einem Land im Herzen Europas, die Erkenntnis, dass die Wahl Berlusconis zum Regierungsoberhaupt Italiens eine Welle nicht zu kontrollierender innerpolizeilicher Gewalt freigesetzt hatte und nicht zuletzt die Erkenntnis, dass der zunehmenden Internationalisierung staatlicher Machtstrukturen ein adäquater Raum zur Verwirklichung von Demonstrations- und Meinungsfreiheit nicht besteht - all das ist in den Hintergrund getreten. Die Diskussion ist allein von einem übermächtigen Bedürfnis nach innerer und äußerer Sicherheit bestimmt, hinter das fast alles zurücktritt. Wir diskutieren nicht mehr darüber, ob es sinnvoll ist, mit Ausreiseverboten und Meldeauflagen angeblich gewaltbereite Demonstranten im Inland festzuhalten, ob es sinnvoll ist, Daten »gewaltbereiter Demonstranten« zu speichern oder die Schleierfahndung zu ermöglichen - jetzt geht es darum, ob es sinnvoll ist, die Existenzberechtigung ganzer Länder in Frage zustellen, rechtstaatsliberale Barrieren zu überspringen im Kampf gegen den internationalen Terrorismus, den Kampf gegen das Böse aufzunehmen.Wir werden verlieren - nicht nur unsere Unschuld im Hinblick auf die Beteiligung an militärischen Aktionen, sondern auch einen großen Teil unserer Freiheiten, opfern wir sie weiterhin reflexhaft auf dem Altar vermeintlicher innerer und äußerer Sicherheit.

Der Parteirat hat den Beschluss des Bundeskabinetts zum Eintritt des Bündnisfalls als richtigen Schritt bewertet, die Bundestagsfraktion B’90/Die Grünen hat sich der Erklärung des Bundeskanzlers nach unbedingter Solidarität mit den USA unter Einschluss militärischer Beteiligungen angeschlossen, das Sofortprogramm zur Inneren Sicherheit wird mitgetragen. Papiere und Erklärungen mahnen zur Besonnenheit, wir seien keine Ja-Sager, würden politisches Abenteurertum nicht mittragen. Die Begründung für die Zustimmung zur Feststellung des Bündnisfalls war die angebliche Chance zur Einflussnahme, die in der Hinwendung der USA zu internationalen Strukturen bestand. Die jetzige Erkenntnis ist, dass die Richtung der Anpassung eine andere ist als die der europäischen Staaten an die politischen Optionen der USA. Bisher fehlt das grüne Profil in den Handlungen der Bundesregierung im Inneren wie im Äußeren. Es ist nicht erkennbar, dass seitens grüner Politiker Zurückhaltung nicht angemahnt, sondern auch umgesetzt wird, dass sich die geforderte Besonnenheit auch darin niederschlägt, dass mehr Zeit zur Herstellung von Transparenz gefordert wird. Dies mag an mangelndem Verständnis der Regierungslogik liegen oder fehlender Vermittlung des in diese Logik eingebundenen Handelns. Die Notwendigkeit, sich in diese Geschwindigkeit treiben und ungeprüft zu weitreichenden Veränderungen bewegen zu lassen, ist weder erklärbar noch notwendig.

Für grüne Politik war und ist die Erhaltung und Entwicklung demokratischer Strukturen wesentliche Grundlage emanzipativer gesellschaftlicher Veränderungen. Im Rahmen der Kritik an den global agierenden Kapital- und Wirtschaftstrukturen reifte erst mal die Erkenntnis - nicht zuletzt aufgrund der Ereignisse in Genua -, dass internationale Politik nicht in erster Linie Wirtschaftspolitik sein darf, sondern Menschenrechts- und Demokratiepolitik sein muss. Es kann und muss jetzt Aufgabe grüner Politik sein, diesen Aspekt auch im Konflikt mit dem Koalitionspartner zu stärken und nicht nur zu erklären, dass wir nicht zu allem Ja und Amen sagen, sondern dies auch deutlich zu machen auf Bundes- wie auf Landesebene. Wenn Kerstin Müller anlässlich der Debatte um den Entschließungsantrag erklärt: »Wenn Herr Beckstein dieser Tage einem Zuwanderungsgesetz erneut eine Absage erteilt, mit der Begründung - (ich zitiere): "Er glaube nicht, dass man nach dem Terroranschlag in den USA noch unbefangen darüber diskutieren kann, ob man Leute z.bsp. aus Irak, Leute aus der arabischen Welt zu uns leichter kommen lässt." - dann stellt er alle Angehörigen muslimischen Glaubens unter einen Generalverdacht. Dem müssen alle Demokraten entschieden entgegentreten.«, dann heißt das in der Konsequenz auch, dass die durchgeführte Rasterfahndung des Berliner LKA gegenüber Studierenden und anderen Personen aus 14 arabischen Ländern als solchermaßen stigmatisierend von uns abzulehnen ist.

Wir müssen das Sicherheitsbedürfnis der Menschen ernst nehmen. Es geht darum, vorhandene Konzepte zu überprüfen und neue zu entwickeln, angefangen von der Flugsicherheit bis zum Schutz öffentlicher Räume. Maßstab allen Handelns muss aber die Verhältnismäßigkeit sein und bleiben und nicht blinder, populistischer Aktionismus. Und wir müssen auch international daran festhalten, dass langfristig nicht militärische Aktionen der wirksamste Schutz gegen Terror sind, sondern die universelle und globale Geltung der Menschenrechte.

Volker Ratzmann,
Anwalt und Kandidat auf Platz 6 der Landesliste für die Abgeordnetenhauswahlen am 21.Oktober

Inhaltsverzeichnis

Stachlige Argumente Hauptseite

Inhaltsverzeichnis Ausgabe 131