
DIESE WOCHE GRÜN
Mieten- und Wohnkongress von Bündnis 90/DIE GRÜNEN Berlin
Samstag, 13. März 2010, 10 Uhr, Konferenzzentrum "Meventum" im Ernst-Reuter-Haus, Triftstraße 67
Landesausschuss von Bündnis 90/Die Grünen Berlin
Mittwoch, 10. März 2010, 19 Uhr, Haus der Demokratie und Menschenrechte, Greifswalder Straße 4
Filmvorführung von Bündnis 90/Die Grünen Reinickendorf
Donnerstag, 11. März 2010, 19 Uhr, Bezirksgeschäftsstelle von Bündnis 90/Die Grünen Reinickendorf, Eichenborndamm 215
"Menschenwürdiges Einkommen statt Harzt IV" ein Film von Daniel Häni und Enno Schmidt
Filmvorführung "Die Anwälte" und anschließende Diskussion mit Christian Ströbele
Sonntag, 14. März 2010, 17 Uhr, Regenbogenkino, Lausitzer Straße 22
NEUES AUS DER FRAKTION
Mitglieder (zusätzlich zum Landesvorstand):
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Kreisverband Pankow |
Vorsitzende der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen im Abgeordnetenhaus von Berlin
Telefon: 030 2325 2453
Telefax: 030 2325 2409
Mail:
ramona.pop[at]gruene-fraktion-berlin.de
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Vorsitzender der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Abgeordnetenhaus von Berlin Telefon: 030 2325 2424 Telefax: 030 2325 2490
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Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksverordnetenversammlung Pankow
Mail:
stefanie.remlinger[at]gruene-pankow.de
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Michael Wendt
Kreisverband Neukölln
Telefon: 030 694 25 90
Mail:
mwendt001[at]t-online.de
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Mitglied des Deutschen Bundestages Telefon: 030 61609955 Telefax: 030 6160161 |
Grüne Jugend
Und was macht der EVo?
Dazu ein Auszug aus unserer Satzung:
§ 22 DER ERWEITERTE LANDESVORSTAND (EVo)
(1) Zur Unterstützung des Landesvorstandes bei der Zusammenfassung und strategischen Ausrichtung der Politik des Landesverbandes wird ein erweiterter Landesvorstand gebildet.
(2) Dieser besteht aus dem Landesvorstand und bis zu sieben weiteren Mitgliedern, die auf einer LMV bzw. LDK gewählt werden. Für eines der sieben weiteren Mitglieder hat nur die Grüne Jugend das Vorschlagsrecht.
(3) Dem erweiterten Landesvorstand können höchstens 1/3 Mitglieder angehören, deren Mitgliedschaft im Landesvorstand nach § 21(3) der Satzung ausgeschlossen ist.
(4) Das Gremium tagt regelmäßig auf Einladung des Landesvorstandes. In Angelegenheiten in denen der Landesvorstand bereits einen Beschluss gefasst hat, entscheidet der erweiterte Landesvorstand durch Beschluss nur auf Vorschlag des Landesvorstandes. Die Beschlussfassung erfolgt mit einfacher Mehrheit.





volker.ratzmann[at]gruene-fraktion-berlin.de
