DIESE WOCHE GRÜN
Frauen-Brunch von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Steglitz-Zehlendorf
So 29. Aug. 2010 10:30 bis 13:00, Bezirksgeschäftsstelle von Bündnis 90/Die Grünen Steglitz-Zehlendorf, Schildhornstr. 91
Bundestagsfraktion - Grünes Jugendforum Freiwillige vor
Sa 4. Sep. 2010 13:00 bis 18:00, Deutscher Bundestag, Paul-Löbe-Haus, Europasaal
Sommerempfang von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Friedrichshain-Kreuzberg
Mo 6. Sep. 2010 18:00 bis 21:00, auf dem Gelände des Zirkus Cabuwazi, May-Ayim-Ufer 2
Datenschutzdemo - Freiheit statt Angst
Sa 11. Sep. 2010 13:00, ab Potsdamer Platz
NEUES AUS DER FRAKTION
Aktuelles > SPENDEN >

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ICH WILL SPENDEN!
Wir wollen im politischen Wettbewerb in einer mediendominierten Gesellschaft bestehen. Deshalb wirbt BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN offensiv um Spenden. Diese beruhen auf dem Prinzip der freiwilligen Zahlung, Gegenleistungen sind dabei ausgeschlossen.
Wenn Sie eine Aktion wie einen Wahlkampffonds o.ä. zum Anlaß einer Spende nehmen, fließt dieses Geld dem Etat der Landespartei zu und wird in Übereinstimmung mit unserer Satzung für das Aktionsziel eingesetzt.
Auch Sie können Bündnis 90/ Die Grünen Berlin unterstützen. Mit einer Geldspende, die für Sie steuerlich absetzbar ist.
Unser Spendenkonto:
Berliner Sparkasse
Kontonummer: 79 000 33 76
Bankleitzahl: 100 500 00
Steuerliche Informationen:
Steuerlich gesehen sind Parteispenden Sonderausgaben und können als solche beschränkt abgesetzt werden. Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden ist im Einkommensteuergesetz in § 34 g und § 10 b Abs. 2 geregelt:
Bis zu einer Spendenhöhe je Kalenderjahr von 1.650 EUR für Ledige und 3.300 EUR für Verheiratete werden Parteispenden unabhängig vom individuellen Steuersatz mit einem Satz von 50% steuerlich begünstigt. (Absetzbarkeit nach § 34 g EstG)
Darüber hinaus gehende Beträge sind bis zu einer Höhe von noch einmal 1.650 EUR für Ledige und 3.300 EUR für Verheiratete nach steuerlich absetzbar. Der steuerliche Vorteil hängt dabei vom individuellen Steuersatz ab. (Absetzbarkeit nach § 10 b Abs. 2 EstG)
Parteispenden von Kapitalgesellschaften sind steuerlich nicht begünstigt. Spenden von Personengesellschaften sind im Rahmen der o.g. Höchstbeträge absetzbar, wenn die Spende namentlich durch einen Gesellschafter erfolgt. (Kapitalgesellschaften)
Sie haben Fragen oder Anregungen? Dann wenden Sie sich einfach an uns:
Bündnis 90/ Die Grünen Berlin
Kommandantenstr. 80
10117 Berlin
Tel: 030/ 615005 0
Fax: 030/ 615005 99
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